Schullaufbahn
Schulneulinge
Wie alle Schulneulinge werden unsere Schüler*innen zunächst an der zuständigen Grundschule angemeldet. Wenn vorauszusehen ist, dass ein Kind einen Förderbedarf in seiner geistigen Entwicklung hat und voraussichtlich langfristig auf Hilfe und Unterstützung in allen Lebensbereichen angewiesen sein wird, so stellt sich die Aufgabe, den voraussichtlichen Förder- und Unterstützungsbedarf zu ermitteln und den bestmöglichen Lernort herauszufinden.
Es empfiehlt sich für Eltern, die zuständige Grundschule, die regional günstigen Angebote für Gemeinsamen Unterricht und unsere Schule anzuschauen, um herauszufinden, welches System den Bedürfnissen des jeweiligen Kindes am besten gerecht werden kann. Den meisten integrativen Kindergärten ist das regionale Angebot vertraut, so dass sie gern bei der Wahl der geeigneten Schule beraten.
Die zuständige Grundschule oder die Eltern selbst stellen einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Ermittlung des Förderbedarfes und zur Bestimmung des Förderortes (AO-SF) beim Schulamt des Rheinisch-Bergischen Kreises, das die zuständigen Schulen mit der erforderlichen Diagnostik beauftragt. Zum Verfahren gehören ein pädagogisches und eines schulärztliches Gutachten, deren Ergebnisse mit den Eltern besprochen werden und zu einer Empfehlung bezüglich der bestmöglichen Förderung führen. Unter Beteiligung der Erziehungsberechtigten trifft die untere Schulaufsichtsbehörde, das Schulamt für den Rheinisch Bergischen Kreis, auf dieser Basis die Entscheidung über den bestmöglichen Förderort.
Schulwechsel
Manchmal zeigen sich mit zunehmendem Alter eines Kindes zu den Mitschüler*innen immer größere Unterschiede in den Interessen und Fähigkeiten, unter denen die Kinder zunehmend leiden. Dann kann ein Schulwechsel von einer Regelschule oder einer Förderschule zu unserer Schule sinnvoll sein.
Auch hier ist ein Überprüfungsverfahren erforderlich.
In der Regel nimmt zunächst die Lehrer*in der bisherigen Schule Kontakt mit uns auf.
Die Eltern haben bei einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung und mit den Lehrer*innen unserer Schule die Gelegenheit, sich intensiv über unser Unterrichts-, Förder- und Therapieangebot zu informieren und im Unterricht zu hospitieren. Wenn allen Beteiligten ein Wechsel in unsere Schule vorstellbar und sinnvoll scheint, so besteht die Möglichkeit für die Schüler*innen probeweise am Unterricht der Friedrich-Fröbel-Schule teilzunehmen.
Grundprinzip unserer Elternberatung bei der Aufnahme von Schulneulingen und bei Wechsel des Förderortes ist die Unterstützung auf dem individuellen Lern- und Entwicklungsweg zur Entscheidung, welche Lernumgebung für das eigene Kind die beste ist.