Heterogenität

Heterogenität - komplexer Förderbedarf

„Geistige Behinderung liegt vor bei hochgradigen Beeinträchtigungen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Schülerin oder der Schüler zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt.“(Sonderpädagogische Förderung BASS 14 –03 Nr.2.2, §6 AO-SF)

Diese gesetzliche Definition bildet die Grundlage für alle Entscheidungen über die Aufnahme in unsere Förderschule. Die hochgradigen Beeinträchtigungen in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit sind individuell sehr verschieden ausgeprägt, so dass das Kriterium der geistigen Behinderung zwar weiterhin das vorrangige, aber nicht das allein ausschlaggebende für die Aufnahme in unsere Schule ist.
Die Förderbedürfnisse unserer Schüler*innen sind vielfältig. Neben Lernschwierigkeiten haben viele auch Förderbedarf im Bereich ihrer Emotionalität und ihres Sozialverhaltens, andere wiederum zeigen Verhaltensweisen aus dem autistischen Spektrum, wieder andere sind aufgrund körperlicher Handicaps zusätzlich auf Hilfe bei allen täglichen Verrichtungen und bei der Selbstversorgung angewiesen.
In jedem Einzelfall wird jährlich geprüft, ob unsere Schule (weiterhin) der bestmögliche Förderort für ein Kind oder eine*n Jugendliche*n ist.