Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Schulordnung

Unsere Schulregeln

Schulregel 1:

Jegliche Art von körperlicher und seelischer Verletzung ist verboten.

Konsequenz:
Verstoße ich gegen diese Regel, entscheidet das Klassenteam über die Konsequenz bis hin zum eintägigen Schulausschluss in Verbindung mit der Schulleitung.

Schulregel 2:

Jegliche Form von Sachbeschädigung ist an unserer Schule verboten.
Regel1

Konsequenz:
Verstoße ich gegen diese Regel, entscheidet das Klassenteam über die Konsequenz bis hin zum eintägigen Schulausschluss in Verbindung mit der Schulleitung.

Schulregel 3:

Ich halte mich an das Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot.

Konsequenz:
Verstoße ich gegen diese Regel, entscheidet das Klassenteam über die Konsequenz bis hin zum eintägigen Schulausschluss in Verbindung mit der Schulleitung.

Schulregel 4:

Ich gehe durch die Flure. Ich bin leise.
Schulordnung leise

Konsequenz:

Ich werde an die Regel erinnert. Wenn ich mich nicht an die Regel halte, entscheidet die Aufsichtsperson oder das Klassenteam über die Konsequenz.

Schulregel 5:

Ich darf den Pausenbereich nur in Absprache mit einer Lehrkraft verlassen.
Schulhof verlassen
Bei Pausenende gehe ich ohne extra Aufforderung in die Klasse.
Pausenende

Konsequenz:

Ich werde an die Regel erinnert. Wenn ich mich nicht an die Regel halte, entscheidet die Aufsichtsperson oder das Klassenteam über die Konsequenz.

Ordnung zur Nutzung digitaler Endgeräte

Regel 1:

Während des gesamten Schultages werden Smartphones, ipads und andere mobile Endgeräte im komplett geräuschlosen Zustand abgegeben. Private digitale Endgeräte werden bis zum Ende des Tages eingeschlossen.
Regel 1 Digitale Nutzung

Regel 2:

Digitale Endgeräte dürfen im Unterricht nur mit Erlaubnis der Lehrperson zu Lernzwecken genutzt werden. Bei der Arbeit mit den Geräten sind die Anweisungen der Lehrperson zu beachten.
Regel 2 digitale Nutzung

Konsequenz:
Einmaliger Verstoß: Das Gerät wird eingezogen und am Nachmittag ausgehändigt.

Screenshot 2026 03 08 071630

Konsequenz:
Wiederholter Verstoß: Das Gerät wird nur an einen Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

Screenshot 2026 03 08 075612

Regel 3:

Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien im schulischen Kontext ist auf privaten Endgeräten nicht erlaubt.
Regel 3 medien

Konsequenz:
Das Gerät wird einbehalten und erst nach einem Gespräch mit einem Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Dort werden die weiteren Konsequenzen festgelegt.

konsequenz regel 3
Es ist verboten, strafbare Inhalte zu besitzen oder zu verbreiten. Dazu gehören zum Beispiel Cybermobbing, verbotene Symbole, gewalttätige oder jugendgefährdende Inhalte.
Wenn solche Inhalte auf einem Gerät gefunden werden, wird die Schulleitung informiert. Die Erziehungsberechtigten werden zu einem Gespräch eingeladen. Weitere Schritte können folgen, zum Beispiel die Information des Jugendamtes oder der Polizei.
Screenshot 2026 03 08 080021
Skip to content